Gemeinde Mörlenbach

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Datenschutzerklärung OLAV (Online-Anträge und Vorgänge)

Wir nehmen den Schutz Ihrer Grundrechte (Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) sehr ernst. Wir behandeln Ihre perasonenbezogenen Daten mit größter Sorgfalt und entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften. Wir möchten Sie ausführlich und transparent über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die folgenden Hinweise sollen Ihnen einen Überblick darüber geben, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn Sie diesen Antragsassistenten nutzen.

Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Gemeinde Mörlenbach
Rathausplatz 1
69509 Mörlenbach
www.moerlenbach.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

Datenschutzbeauftragter

ZiDa Datenschutz GmbH
Waldhofer Straße 102
69123 Heidelberg
E-Mail: info(@)zida-gmbh.de
 

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten – Zweck der Verarbeitung – und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

Wir bieten Ihnen Online-Services zur Beantragung einer Behördenleistung an. Im Einzelnen sind dies:
•    Abmeldung einer Nebenwohnung
•    Anmeldung einer Nebenwohnung
•    Beantragung einer Auskunftssperre
•    Beantragung von Übermittlungssperren
•    Bearbeitungsstand zum beantragten Pass- oder Personalausweis online abfragen
•    Voranmeldung eines Umzugs innerhalb von Mörlenbach
•    Voranmeldung eines Zuzugs nach Mörlenbach
•    Verlusterklärung eines Reisepasses oder Personalausweises

Die Online-Ausweis-Funktion des neuen Personalausweises bzw. das Service-Konto des Landes Hessen können wahlweise zur Identifikation und zum Vorausfüllen von Eingabefeldern eingesetzt werden.

Der Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Antrages. Ihre Angaben werden ggf. zur Aktualisierung des Wählerregisters genutzt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die über das Kontaktformular übermittelt werden, ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).

Die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg zu stellen, ist im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) geregelt. Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Pflicht, die uns als Behörde in diesem Gesetz auferlegt sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie aufgrund öffentlichen Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Eine Pflicht zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Wir können Ihr Anliegen jedoch nur bearbeiten, wenn Sie uns die Angaben der Pflichtfelder freiwillig übermitteln. Alle Anliegen können Sie auch durch persönliche Vorsprache oder durch Bevollmächtigte im Bürgerservice der Gemeinde Ober-Mörlen erledigen. Dann ist eine Datenerhebung im Online-Service entbehrlich.

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb der Gemeinde Mörlenbach erhalten die jeweils mit dem Vorgang befassten Ämter und Einrichtungen Zugang zu den personenbezogenen Daten. Wir werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, Sie haben vorher Ihr ausdrückliches Einverständnis zu einer Weitergabe gegeben oder die Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben bzw. gesetzlich zulässig. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner der Gemeinde Mörlenbach, die von uns im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach unserer Weisung beauftragt wurden. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Der Online-Service wird von unserem technischen Dienstleister ekom21 bereitgestellt:

ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Carlo-Mierendorff-Straße 11
35398 Gießen
E-Mail: ekom21@ekom21.de
Webseite: www.ekom21.de

Die Datenschutzerklärung der ekom21 finden Sie hier unter diesem Link www.ekom21.de/meta/datenschutzerklaerung

Besonderheiten:

Einige der Verfahren, die wir Ihnen online anbieten, erfordern die Weitergabe Ihrer Daten an andere Stellen. Wenn Sie uns einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde mitteilen oder den Status von Haupt- und Nebenwohnung verändern, informieren wir die zuständige Meldebehörde Ihres bisherigen bzw. alternativen Wohnsitzes. Zwischen den beteiligten Meldeämtern findet dann ein Datenabgleich statt. So werden uns Auskunfts- und Übermittlungssperren, die bereits bei Ihrer bisher zuständigen Gemeinde gespeichert waren, mitgeteilt, um Ihnen eine erneute Beantragung zu ersparen.

Die Meldung über Verlust eines Ausweispapieres melden wir der Polizei, damit diese dieses Dokument sperren lässt und zur Sachfahndung ausschreiben kann. Die Sperrliste wird von einer im öffentlichen Auftrag handelnden Stelle zentral geführt; daher leitet die Polizei Ihre Daten an den Betreiber der Sperrliste weiter.

Eine Übermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) oder internationale Organisation findet nicht statt.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Sofern Daten nicht von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen betroffen sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.

Die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten werden unmittelbar nach Abschluss Ihres Antrages gelöscht. Wenn Sie eine Übermittlungssperre beantragen, speichern wir diese Daten bis zu Ihrem Widerruf der Sperre bzw. bis zur Erledigung durch Abmeldung ins Ausland oder Tod.

Protokolldaten werden nach 8 Tagen gelöscht.

Die Passnummer wird erst gelöscht, sobald das Dokument von der Kommune an den Bürger ausgehändigt wurde.

Welche weiteren Datenschutzrechte haben Sie?

Sie haben gegenüber der Gemeinde Mörlenbach das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), die bei uns verarbeitet werden. Weiterhin haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) bzw. auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Es besteht weiter jederzeit ein Beschwerderecht bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde zum Datenschutz.

Eine Liste aller deutschen und europäische Aufsichtsbehörden finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit: 

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: 0611-1408 0
Telefax: 0611-1408 611
E-Mail: poststelle(@)datenschutz.hessen.de

Welche Widerspruchsrechte haben Sie?

Haben Sie für die Verarbeitung Ihrer Daten eine Einwilligung erteilt (Art. 6 Abs. 1 a bzw. Art. 9 Abs. 2 a), besteht das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 21 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen), wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Für Anliegen in dieser Art wenden Sie sich bitte an unsere o.g. Anschrift.

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