Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung, die seit 1827 in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend mit ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner tätig ist.
Zunehmend werden Streitigkeiten ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit einem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Falls Sie in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an, die Schiedsperson Ihrer Gemeinde/Stadt wenden. Sie wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind. Die Schiedspersonen werden von der Direktorin bzw. dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Ein Urteil wird von der Schiedsperson nicht gefällt.
Das Motto lautet vielmehr: “Schlichten statt Richten“
Kontaktdaten Schiedsmann
Schiedsmann Erich Eduard Bangert
E-Mail: erbangert(@)gmail.com
Tel.: 06209 / 794216
Stellv. Schiedsfrau Heike Gräber
E-Mail: hpunktg(@)web.de
Kontaktaufnahme auch über Ansprechpartnerin
Frau Tunca Tel.: 06209 / 808-53 bzw. E-Mail: m.tunca(@)moerlenbach.de
Rathaus Mörlenbach, Zimmer 3 möglich.