Ehegatten
Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen.
Minderjährige Antragsteller
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
Minderjährige über 16 Jahre müssen ein eigenes Formular ausfüllen und stellen den Antrag selbst.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr wird im Laufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhoben und beträgt für einen Erwachsenen 255,- €.
Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €.
Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €.