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Kontrollfahrten zur Durchfahrtsbreite

Kontrollfahrten zur Durchfahrtsbreite

Mit der Weihnachtszeit neigt sich auch das Kalenderjahr dem Ende zu. Viele haben nun Urlaub, sind zu Hause und widmen die Zeit für Familie und Freunde. Die letzten Weihnachtsgeschenke werden gekauft. Der Christbaum wird geschmückt. Eine besinnliche Zeit, die jeder auf seine Art genießt, nimmt ihren Lauf.
 
Unser Ordnungsamt hat sich zusammen mit der Ordnungspolizei Weschnitztal und der Feuerwehr Mörlenbach während dessen die Zeit genommen, sich für ihre Sicherheit starkzumachen. Denn auch, oder gerade in dieser Zeit kommt es immer wieder zu Rettungseinsätzen. Nicht selten sind es Wohnungsbrände, aber auch witterungsbedingte Verkehrsunfälle.
 
In jeder dieser Situation ist es oberstes Gebot der Rettungskräfte schnellstmöglich am Einsatzort einzutreffen.
 
Der Großteil der Einsatzfahrzeuge sind LKWs. Sie benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Meter. Bei Kreuzungen gilt: 5 Meter vom Scheitelpunkt keine Fahrzeuge abstellen. Zwischen versetzt geparkten Fahrzeugen, sollte 10 Meter Abstand, unter Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung, eingehalten werden.
 
Gerade für Drehleiter (DLK) der Feuerwehr ist hier ansonsten kein Durchkommen möglich, oder es bedarf sehr zeitaufwendige Rangiervorgänge, um die Engstelle zu überwinden. Beschädigungen an den Fahrzeugen sollen, können aber dann nicht immer, vermieden werden.
 
Bei unserer aktuellen Durchfahrtskontrolle in der Gesamtgemarkung Mörlenbach, haben wir den Fokus auf Wohngebiete und schmale Straßen gelegt. Falsch abgestellte Fahrzeuge konnten im besten Fall von dem Besitzer direkt selbst versetzt werden.
 
Mit Flyer wurde Aufklärungsarbeit geleistet. Ziel der Aktion war und ist immer wieder, alle für die Gefahrensituation zu sensibilisieren, der man sich oft gar nicht wirklich bewusst ist.
Dass die ZAKB als Abfallentsorger, sich dieser Situation gar alltäglich ausgesetzt ist, sei dabei nur ergänzt aufgeführt.
Bürgermeister Erik Kadesch, Ordnungsamtsleiter Sebastian Hien sowie Gemeindebrandinspektor Robert Gölz, appellieren daher noch mal eindringlich, sich hier an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Hier zählen auch die Gehwege zu, die keine Parkfläche darstellen und im Notfall zudem auch zugänglich sein müssen. Der Hinweis, Garagen nicht zweckentfremden, sondern zum Abstellen des Fahrzeuges zu nutzen, ergänzt das Ordnungsamt.
 
Das Beitragsfoto zeigt das HLF-20 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit 2000 Liter Wasser) beim Versuch in eine Straße abzubiegen und Nico Wipplinger von der Ordnungspolizei. Der Flyer hinter dem Scheibenwischer soll dem Verkehrsteilnehmer Aufklärung geben, dass er oder sie in Zukunft sein Parkverhalten überdenkt.

Mörlenbach, 15.12.2022 / gf

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