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Pressemitteilung zu Baumfällungen, Heckenschnitt und Grenzabständen von Bäumen und Hecken

In welchem Abstand zur Grenze darf ich einen Baum oder eine Hecke pflanzen ?

Wie hoch darf die Hecke des Nachbarn eigentlich sein ?

Darf ich einen Baum in meinem Garten fällen und wenn ja, wann ?

Fragen wie diese, per Telefon oder E-Mail gestellt, gehören beinahe zum Tagesgeschäft in der Verwaltung. Häufig sind diese Fragen Anlass zum Streit mit dem Nachbarn. Daher soll nachfolgend in Kürze, aber mit ausreichender Information, Antworten gegeben werden. 

Die Frage der Grenzbepflanzung ist im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Bei einer Hecke, deren Höhe später maximal 1,20 m betragen soll, ist ein Abstand von 0,25 m zur Grenze einzuhalten. Bei einer Hecke mit einer Höhe von bis zu zwei Metern, beträgt dieser Grenzabstand 0,50 m. Hecken, die später über zwei Meter hoch werden (sollen), müssen 0,75 m von der Grenze entfernt sein. Der Rechtsanspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt einer Hecke bei zu geringem Grenzabstand kann aber nur innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach der Pflanzung geltend gemacht werden. 

Für Bäume und Einzelsträucher gelten andere Grenzabstände. Diese richten sich nach der Stärke des Wachstums der Gehölze. So müssen  

  • sehr stark wachsende Bäume (erreichbare Endhöhe über 20 m, Bsp. Fichte, Rotbuche, Eiche, Birke, Schwarzkiefer) 4,0 m von der Grenze entfernt stehen, 

  • stark wachsende Bäume (erreichbare Endhöhe 12-20 m, Bsp. Hainbuche, Mehlbeere) 2,0 m und  

  • alle übrigen Bäume (erreichbare Endhöhe unter 12 m, Bsp. Obstbäume außer Nuss, Kugelakazie, Bergkiefer) 1,5 m.  

  • Bei stark wachsenden Ziersträuchern mit einer Höhe bis 6,0 m beträgt der Grenzabstand 1,0 m (Hortensien, Rhododendron, Kirschlorbeer, Sommerflieder, Forsythie, Flieder) 

  • bei allen übrigen Sträuchern liegt der Grenzabstand bei 0,5 m.  

Auch bei Bäumen und Sträuchern erlöschen Beseitigungsansprüche nach 5 Jahren nach der Pflanzung. 

Für die Berechnung des Abstandes maßgebend ist die Mitte des Baumes, Strauches oder der Hecke an der Stelle, an der diese aus der Erde treten. Sind mehrere Stämme, Zweige oder Triebe vorhanden, ist derjenige maßgebend, der der Grenze am nächsten steht.  

Wann darf man Bäume und Hecken schneiden und fällen? 

Für Hecken und Bäume regelt das Bundesnaturschutzgesetz die Zeiträume, wann und in welchen Ausmaß geschnitten oder gefällt werden darf. Zusammengefasst ist es im Zeitraum vom 01.03. bis zum 30.09. verboten, Bäume zu schneiden und zu fällen. Diese Regelung betrifft alle Flächen außerhalb des Waldes, besitzt aber für gärtnerisch gepflegte Anlagen eine Ausnahme. Unter gärtnerisch gepflegten Anlagen sind sowohl Parks, Sportanlagen, öffentliche Grünanlagen und Friedhöfe aber auch Privatgärten zu verstehen. 

Will man nun aber seinen Baum im Garten im Zeitraum vom 1. März bis 30. September fällen, müssen in jedem Fall artenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. So ist es verboten, wildlebende Tierarten, die Bäume als Lebens-, Nahrungs- und Fortpflanzungslebensraum nutzen, zu stören, zu töten oder zu vertreiben. Dazu gehören Vögel, Eichhörnchen, Baummarder und Fledermäuse. Bei Baumfällungen kann es dazu kommen, dass z. B. ein Vogelnest mit Eiern bzw. Jungvögeln oder eine von Fledermäusen bewohnte Baumhöhle zerstört wird. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. Denn ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen eine Vorschrift des § 44 Abs. 1 BNatSchG ist nach § 71a BNatSchG eine Straftat. Daher ist es auf jeden Fall zu empfehlen, Fällungsarbeiten im Winter durchzuführen. 

Ganz anders sieht es beim Heckenschnitt aus. Laut Gesetz sind stärkere Schnittmaßnahmen oder ein Auf-den-Stock-setzen an Hecken nur vom 1. Oktober bis 28./29. Februar zulässig. Eine Ausnahme, wie beim Fällen von Bäumen in den Gärten, besteht bei Heckenschnitt nicht. Kleinere Maßnahmen wie schonende Form- und Pflegeschnitte sind hingegen ganzjährig erlaubt. Zulässig bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt nur zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder der Gesunderhaltung der Hecken und Bäume sowie Schnitte zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. 

Beim schonenden Form- und Pflegeschnitt ist aber unbedingt die Brutsaison der Vögel von März bis Ende Juli zu beachten. Viele Gartenbesitzer schneiden im Mai und Juni ihre Hecke, weil die Hecken in diesem Zeitraum ihr stärkstes Wachstum zeigen. Vögel wie Amsel, Rotkehlchen und Co. sind aber mit der Brut noch nicht durch und füttern ihre Jungen in den Hecken. Unbedingt ist daher vor jedem Schnitt nach Nestern zu suchen und wenn die Vögel gerade ihren Nachwuchs in der Hecke aufziehen, muss auf den Schnitt zunächst (bis Mitte Juli) verzichtet werden. Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt. 

Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass alle Ausführungen sich nur auf Flächen in der Gemeinde Mörlenbach beziehen, da hier keine Baumschutzsatzung strengere rechtliche Vorgaben regelt. 

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