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Presseartikel zu Hundekot und Anleinpflicht

Wer kennt sie nicht, die üblen Gerüche, wenn man mal wieder unbemerkt in einen Hundehaufen getreten ist und dies erst bemerkt, wenn man im Auto sitzt oder in die Wohnung kommt. Beschwerden von Bürgern über diese „Hinterlassenschaften“, sowohl auf Grünanlagen und öffentlichen Verkehrsflächen, als auch auf landwirtschaftlichen Flächen sind die Folge.

Alle Hundebesitzer/innen haben mit der Anschaffung ihres Hundes eine Verantwortung übernommen, die nicht nur das regelmäßige Füttern, Pflege, Gesundheitsvorsorge, und das „Gassi gehen“ betrifft, sondern auch die ordnungsgemäßen Entsorgung der „Hinterlassenschaften“ beinhaltet.

Die Verschmutzung durch Hundekot ist dabei nicht nur ein unschöner Anblick und sorgt für Ärger wenn man hineintritt, sondern birgt auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Menschen und bereitet den Landwirten, deren Futter durch Hundekot verunreinigt wird, große Sorgen.

Hundekot stellt aufgrund der Parasiten, die im Hundedarm leben, ein potentielles Infektionsrisiko dar. Hierbei sind besonders Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene gefährdet. Oftmals stellen dabei nicht die Parasiten selbst die eigentliche Infektionsquelle dar, sondern vielmehr ihre Eier, die mit dem Kot ausgeschieden werden. Diese Eier der Spulwürmer, Bandwürmer, Nematoden oder des Fuchsbandwurms werden an den Schuhen in die Wohnung verschleppt und dort eingeatmet. Für hundeeigene Spulwürmer, Bandwürmer oder Bakterien ist der Mensch ein sogenannter Fehlwirt, was zu gravierenden Gesundheitsschäden beim Infizierten führen kann.

Hundekot ist darüber hinaus auch für die Landwirtschaft gefährlich, wenn dieser Weideflächen verunreinigt. Die im Hundekot ausgeschiedenen Eier bleiben lange an den Gräsern haften. Werden diese verunreinigten Gräser von den Kühen mitgefressen, kann dies zu schwerwiegenden Erkrankungen bis hin zu Totgeburten führen.

Was die wenigsten Hundehalter wohl wissen: Das Liegenlassen des Hundekots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Der Appell der Verwaltung geht daher an alle Hundebesitzer, den Hundekot immer einzusammeln. Dies kann auch in einer mitgebrachten Tüte erfolgen, die dann über ihren Hausmüll oder die öffentlichen Dog-Stationen entsorgt wird.

Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Hunde sind häufig ein wichtiger Begleiter des Menschen und benötigen natürlich auch ausreichend Auslauf. Hierzu werden gerne die Feld- und Flurbereiche in der Gemarkung Mörlenbach aufgesucht. Diese sind aber gleichzeitig auch Rückzugsgebiete für wild lebende Tierarten. Jedes Jahr werden in der Feld- und Flurgemarkung der Gemeinde Mörlenbach Wildtiere von Hunden gerissen. Gefährdet ist vor allem der Nachwuchs vieler Tierarten. Im Zeitraum der Brut- und Setzzeit sind frei laufende Hunde besonders gefährlich für Jungtiere, da diese nicht weglaufen, sondern sich in ihre Deckung zurückziehen, wo sie leicht zur Beute werden.

Aus gegebenem Anlass weist die Verwaltung darauf hin, dass in der Gemeinde Mörlenbach eine Anleinpflicht für Hunde in der Zeit vom 01. März bis 30. Juni besteht. Die Hundehalter werden aufgefordert, die Anleinpflicht in diesem Zeitraum einzuhalten. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

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