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Einbringung Haushalt 2024

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wurde am 19.12.2023 in die Gemeindevertretung eingebracht. Nach intensiven Gesprächen zwischen Verwaltung und den unterschiedlichen Fraktionen konnte der Haushaltsentwurf 2024 in der Gemeindevertretung am 30.01.2024 beschlossen werden und wurde am 27.02.2024 von der Kommunalaufsicht des Kreises Bergstraße genehmigt. (https://www.moerlenbach.de/de/verwaltung-online/verwaltunginfo/steuern-und-gebuehren) Aufgrund von Einsparpotenzialen und Ertragssteigerungen konnte eine Grundsteuererhöhung um 100 Punkte von 595 v.H. auf 695 v.H. begrenzt werden.Die Krisen der letzten Jahre (Corona/Ukrainekrieg/Energiekrise => steigende Inflation) machten eine Erhöhung der Grundsteuer jedoch unumgänglich. Folgend werden die wesentlichen Punkte des Haushaltsplans 2024 komprimiert dargestellt, wie sich die wesentlichen Aufwendungen und Erträge sowie Investitionen der Gemeinde Mörlenbach zusammensetzen. Der Haushaltsplan 2024 enthält Erträge in Höhe von 26.799.460 EUR und Aufwendungen in Höhe von 27.295.404 EUR. Dies führt zu einem Jahresergebnis in Höhe von -495.944 EUR.

Die Erträge der Gemeinde setzen sich aus der Verteilung von Bundes-, Landesund Kreisumlegungen (rund 56%) sowie von der Gemeinde direkt erhobenen Steuern und Gebühren zusammen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind insbesondere Gebühren für Wasser, Abwasser und Kinderbetreuung. Die Gewerbesteuer unterliegt grundsätzlich konjunkturellen Schwankungen. In Mörlenbach schlagen sich solche Schwankungen weniger stark nieder, da das ansässige Gewerbe breit aufgefächert ist. Die Erhöhung der Grundsteuer B verbessert die Ertragslage um 1,1%.

Die Erhöhung der Personalkosten entspricht im Wesentlichen der Steigerung im Tarifvertrag (TVöD). Für den Bereich Kinderbetreuung ist der Mitarbeiterschlüssel durch Verordnung vorgegeben und somit für die Kommune nur bedingt beeinflussbar. Sämtliche Personalkosten für den Ordnungsbehördenbezirk werden durch Umlagen von den vier übrigen Mitgliedskommunen mitgetragen.

Seit der letzten Grundsteuererhöhung 2021 sind die Umlagen an Kreis und Land 2024 um 1,61 Mio. EUR (21%) gestiegen. Auch in den Folgejahren ist aufgrund der bereits beschlossenen Erhöhung der Kreisumlage bis 2027 mit weiteren 16%Steigerung zu rechnen. Auf diese Steigerungen hat die Gemeinde keinen direkten Einfluss. Der Kreis Bergstraße finanziert mit der Schulumlage die Schulen im Kreis Bergstraße und damit auch in Mörlenbach. Da der Kreis keine eigene Steuerhoheit besitzt finanziert er seine Leistungen unter anderem aus der Umlage. (z.B. Kreiskrankenhaus, Zulassungsstelle, Sozialamt, etc.)

 

 

 

 

 

Das Investitionsprogramm der Gemeinde Mörlenbach hat ein Gesamtvolumen von 3.430.700 EUR (Kreditaufnahme in Höhe von 1,9 Mio. EUR) und gliedert sich in folgende Kategorien:

Die verschiedenen Fraktionen und die Verwaltungarbeiten bereits seit dem Haushaltsplan 2023 intensiv zusammen, um nachhaltig sowohl einen genehmigungsfähigen Haushalt als auch eine zukunftsfähige Kommune aufzustellen. Der Spagat zwischen Einsparungen und der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Gemeinde auch im Hinblick auf den Bau der Umgehungsstraße ist nicht einfach, aber hier ist die Verwaltung gemeinsam mit den Fraktionen auf einem guten Weg. Die ersten Treffen im Hinblick auf den Haushaltsplan 2025 haben bereits stattgefunden mit vielversprechenden Lösungsansätzen.

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