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Informationen zur Dorfentwicklung IKEK-Förderprogramm für Privatpersonen

Informationen zur Dorfentwicklung IKEK
 
Die Gemeinde Mörlenbach wurde im Jahre 2015 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

In der Konzeptphase wurde ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden und Leistungsbeschreibung erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement für das kommunale Handeln als solches und insbesondere für die Dorfentwicklung darstellt. Das IKEK inklusive der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben wurde schließlich 2019 final beschlossen.

Der Förderzeitraum für dieses Förderprogramm erstreckt sich in Mörlenbach bis Ende des Jahres 2024. Als eine der großen städtebaulichen Maßnahmen des Konzepts wird nun der Dorfplatz in Ober-Mumbach in Absprache mit lokalen Akteuren und dem Ortsbeirat umgestaltet und instandgesetzt.

Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms können auch Bau- und Sanierungsmaßnahmen von investitionsbereiten Bürgerinnen und Bürgern gefördert werden, die ein Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet besitzen. Die Grundlage der privaten Fördermöglichkeiten bildet neben der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung auch der eigens für die Gemeinde erstellte städtebauliche Fachbeitrag. Dieser beschreibt unter anderem bauliche Charakteristiken der Kommune sowie Kriterien der ortstypischen Bauweise, wie zum Beispiel Konstruktion, Dachform und -eindeckung oder besondere Fensterformate und beschreibt im Detail die einzelnen Fördergebiete.
Diese erstrecken sich über die Ortsteile Bonsweiher mit Juhöhe, Ober-Liebersbach, Ober-Mumbach mit den Weilern Geisenbach und Rohrbach, Vöckelsbach sowie Weiher. Bezuschusst werden hier beispielsweise Investitionen zur umfassenden energetischen Sanierung, Umnutzung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf Grundlage der ortstypischen Bauweise. Darüber hinaus sind neben der Wiederherstellung auch Neubauten, die sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einfügen, denkbar. Bei einer Förderquote von 35 % gemäß aktueller Richtlinie des Landes Hessen können die förderfähigen Kosten bis maximal 45.000 EUR/netto pro Gebäude bezuschusst werden, bei Kulturdenkmälern stehen bis zu 60.000 EUR/netto je Objekt zur Verfügung und für die Umnutzung und den Umbau von Wirtschaftsgebäuden wie beispielsweise Scheunen in bis zu 3 Wohneinheiten sind sogar bis zu 200.000 EUR/netto Zuschuss möglich. Die Mindestkosten einer beantragten Maßnahme dürfen 10.000 EUR/netto nicht unterschreiten (sogenannte Bagatellgrenze).

Im Laufe der vergangenen Förderjahre konnten zahlreiche private Bauherren im Fördergebiet beraten werden, aus denen sich einige inzwischen umgesetzte und laufende Umbaumaßnahmen entwickelt haben. So konnten Bürger direkt von den zur Verfügung gestellten Fördermitteln im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms profitieren.

Bewilligungen von Förderanträgen in der Dorfentwicklung können aufgrund des Programmablaufs nur noch bis zum 31.12.2024 ausgesprochen werden. Je früher im Jahr die Antragstellung erfolgt, desto größer ist die Chance auf eine Bewilligung, da nur bewilligt werden kann, wenn noch genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Sinnvoll wäre es daher, nach Auskunft über den Kreis Bergstraße, eine Förderantragstellung bis spätestens Mitte des Jahres 2024 vorzunehmen. Interessierte Bauherren setzen sich hierzu gerne mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Der städtebauliche Fachbeitrag (Grundlage der Privatförderung) ist auf der Homepage der Gemeinde Mörlenbach unter folgendem Link einsehbar:
https://www.moerlenbach.de/de/laendlich-zentral/natur-standort/dorfentwicklung/ikek/staedtebaulicher-fachbeitrag

Zur Vereinbarung eines kostenlosen, unverbindlichen Beratungstermins vor Beginn einer geplanten Maßnahme bitten wir Kontakt mit dem Geschäftsbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Mörlenbach aufzunehmen.

Ansprechpartner Terminkoordination:
Frau Körner, Telefon: 06209 80866 oder E-Mail: c.koerner(@)moerlenbach.de
Herr Czech, Telefon 06209 80864 oder E-Mail: t.czech(@)moerlenbach.de
 
Wichtig:
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Maßnahme begonnen werden. Ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragsvergabe an Handwerker oder Firmen, so wie der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages!
 
 

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