Die nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches vorgeschriebene vorgezogene Bürgerbeteiligung findet in Form der Offenlage der Unterlagen im Rathaus Zimmer 21 im 2.OG in der Zeit vom 2.7.2018 bis 3.8.2018 statt.
Hier kommen Sie zur amtlichen Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Schulstraße Nord“ in der Kerngemeinde Mörlenbach.
Hier kommen Sie zur amtlichen Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Bereich „Schulstraße Nord“ in der Kerngemeinde Mörlenbach.
Darüber hinaus lädt Bürgermeister Helmstädter zu einem zweiten Bürgergespräch am Donnerstag dem 19.7.2018 um 19.00 Uhr ins Bürgerhaus ein.
Bei diesem Gespräch werden für Auskünfte bereitstehen:
- Bürgermeister Helmstädter
- die Initiativgruppe Waldorfschule
- das beauftrage Planungsbüro zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.
Zeitungsberichte zur Informationsveranstaltung am 19.07.2018
Artikel der Odenwälder Zeitung
Artikel des Starkenburger Echo
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 9.4.2019 den Entwurfs- u. Offenlegungsbeschluß gefasst, so dass das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann.
Mittlerweile hat die abschließende Offenlage des Bebauungsplanes stattgefunden. Die Unterlagen werden nunmehr durch das von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro aufbereitet und der Gemeindevertretung zum abschließenden Satzungsbeschluss vorgelegt. Mit einer endgültigen Beschlussfassung ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Der abschließende Satzungsbeschluß durch die Gemeindevertretung wurde bereits im Gemeindevorstand und im Ortsbeirat Mörlenbach-Mitte behandelt. Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Dorfentwicklung und die Gemeindevertretung werden diesen Punkt am 29.10.2019 und am 5.11.2019 behandeln. Wird die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss fassen, so existiert auf dem Geländeareal Baurecht und entsprechend Bauanträge können eingereicht werden.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.11.2019 den Satzungsbeschluss gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplanes muss nunmehr zur Genehmigung bei der oberen Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident Darmstadt) eingereicht werden. Die Unterlagen liegen der Verwaltung bereits vor. Nach dieser erfolgten Genehmigung kann durch Bekanntmachung dir Rechtskraft sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes erfolgen.
Der Regierungspräsident Darmstadt hat mit Verfügung vom 27.4.2020 mittlerweile die Genehmigung zur Flächennutzungsplan Änderung erteilt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist seit dem 29.5.2020 und die Aufstellung des Bebauungsplanes ist seit dem 30.5.2020 rechtsverbindlich.