Bekanntmachung
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Mörlenbach und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 28.02.2024
in der Gemarkung: Mörlenbach
Flur: 1,2,9
Verfahrensgebiet: „Bonsweiherer Straße“
am 23.04.2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch, erhoben werden.
Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse
https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Michelstadt, den 23.04.2024 |
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Amt für Bodenmanagement
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Heppenheim
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Im Auftrag
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Gez. Seibel, TAR
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Mörlenbach, 24.04.2024 Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Mörlenbach
gez. Kadesch, Bürgermeister