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Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Mörlenbach

Allgemeine Hinweise

Gewählt werden

  • Gemeindevertretung (Gemeindewahl)
  • Ortsbeiräte
  • Kreistag

Wer darf wählen?

  1. Deutsche oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in Mörlenbach,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet und
  3. Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Mörlenbach; das heißt, Sie müssen seit dem 1. Februar 2026 in Mörlenbach ihren Hauptwohnsitz haben.

Die unter Nr. 3 genannte Sechswochenfrist gilt entsprechend für die Ortsbeirats- und Kreiswahl; wahlberechtigt ist daher nur jemand, der am Wahltag im Ortsteil und im Landkreis seit mindestens sechs Wochen den Hauptwohnsitz hat.

Wählen können nur Personen, die in das Wählerverzeichnis in Mörlenbach eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Alle wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mörlenbach eingetragen, wenn sie am 1. Februar 2026 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Was passiert bei einem Umzug?

Wahlgebiet ist:

  • Bei der Wahl der Gemeindevertretung - die Gemeinde
  • Bei der Wahl des Ortsbeirats - der Ortsteil
  • Bei der Wahl des Kreistags - der Landkreis

Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie ihr Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.

Umzug von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde desselben Landkreises:

  • Kreistagswahl: wahlberechtigt
  • Gemeindevertretung / Ortsbeirat: nicht wahlberechtigt

Bei Anmeldung nach dem 1. Februar 2026 bleiben Sie für die Kreistagswahl im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen oder Briefwahl beantragen.

Möchten Sie stattdessen in Mörlenbach wählen, müssen Sie bis spätestens 22. Februar 2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Formular hierzu finden Sie hier: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.pdf

Umzug innerhalb Mörlenbachs

  • Innerhalb desselben Ortsteils: keine Auswirkungen
  • Ortsteilwechsel:

    • Wahlrecht für Gemeindevertretung und Kreistag bleibt bestehen
    • Kein Wahlrecht für den Ortsbeirat

Bei Ummeldung nach dem 1. Februar 2026 bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen.
Eine Antragstellung auf Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist nicht möglich.

Briefwahl

Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ab dem 02.02.2026 per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen.

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?

Briefwahlunterlagen per Post:

  • Online beantragen (s. unten)
  • Bitte füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diese per Post oder E-Mail an das Wahlamt.
    (Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt voraussichtlich ab der 8. Kalenderwoche.)
  • formloser Antrag per Post/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum

Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen)

  • Briefwahllokal Rathaus Mörlenbach, Kellergeschoss

Öffnungszeiten:

Montag: 7:30 - 12 Uhr

Dienstag: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr

Freitag: 7:30 - 12 Uhr

Online Briefwahl beantragen

Wahl der Integrations-Kommission Mörlenbach 2026

Ergebnisse und Informationen zu den Wahlen

Datenschutzerklärung Online-Wahlschein

Ansprechpartner

Mario Unholz
Verwaltungssteuerung
Raum 14, OG
Tel.: 06209 808 10, Fax: 06209 808 49

E-Mail schreiben

Yvonne Kadel
Verwaltungssteuerung
Raum 14, OG
Tel.: 06209 808 11, Fax: 06209 808 49

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