Informationen zu den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in Mörlenbach
Allgemeine Hinweise
Gewählt werden
- Gemeindevertretung (Gemeindewahl)
- Ortsbeiräte
- Kreistag
Wer darf wählen?
- Deutsche oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in Mörlenbach,
- das 18. Lebensjahr vollendet und
- Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Mörlenbach; das heißt, Sie müssen seit dem 1. Februar 2026 in Mörlenbach ihren Hauptwohnsitz haben.
Die unter Nr. 3 genannte Sechswochenfrist gilt entsprechend für die Ortsbeirats- und Kreiswahl; wahlberechtigt ist daher nur jemand, der am Wahltag im Ortsteil und im Landkreis seit mindestens sechs Wochen den Hauptwohnsitz hat.
Wählen können nur Personen, die in das Wählerverzeichnis in Mörlenbach eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Alle wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Mörlenbach eingetragen, wenn sie am 1. Februar 2026 mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Was passiert bei einem Umzug?
Wahlgebiet ist:
- Bei der Wahl der Gemeindevertretung - die Gemeinde
- Bei der Wahl des Ortsbeirats - der Ortsteil
- Bei der Wahl des Kreistags - der Landkreis
Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie ihr Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.
Umzug von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde desselben Landkreises:
- Kreistagswahl: wahlberechtigt
- Gemeindevertretung / Ortsbeirat: nicht wahlberechtigt
Bei Anmeldung nach dem 1. Februar 2026 bleiben Sie für die Kreistagswahl im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen oder Briefwahl beantragen.
Möchten Sie stattdessen in Mörlenbach wählen, müssen Sie bis spätestens 22. Februar 2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das Formular hierzu finden Sie hier: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.pdf
Umzug innerhalb Mörlenbachs
- Innerhalb desselben Ortsteils: keine Auswirkungen
Ortsteilwechsel:
- Wahlrecht für Gemeindevertretung und Kreistag bleibt bestehen
- Kein Wahlrecht für den Ortsbeirat
Bei Ummeldung nach dem 1. Februar 2026 bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen.
Eine Antragstellung auf Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist nicht möglich.
Briefwahl
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie ab dem 02.02.2026 per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen.
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen mit Wahlschein?
Briefwahlunterlagen per Post:
- Online beantragen (s. unten)
- Bitte füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diese per Post oder E-Mail an das Wahlamt.
(Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt voraussichtlich ab der 8. Kalenderwoche.) - formloser Antrag per Post/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen)
- Briefwahllokal Rathaus Mörlenbach, Kellergeschoss
Öffnungszeiten:
Montag: 7:30 - 12 Uhr
Dienstag: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Freitag: 7:30 - 12 Uhr
Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026
Exemplare in Papierform sind bei Bedarf im Rathaus erhältlich.
Musterstimmzettel Gemeindewahl.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Bonsweiher.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Mörlenbach-Mitte.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Ober-Liebersbach.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Ober-Mumbach.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Vöckelsbach.pdf
Musterstimmzettel Ortsbeiratswahl Weiher.pdf
Musterstimmzettel Kreistagswahl 2026.pdf
Wahl der Integrations-Kommission Mörlenbach 2026
Ergebnisse und Informationen zu den Wahlen
Datenschutzerklärung Online-Wahlschein
Ansprechpartner
Mario Unholz
Verwaltungssteuerung
Raum 14, OG
Tel.: 06209 808 10, Fax: 06209 808 49
Yvonne Kadel
Verwaltungssteuerung
Raum 14, OG
Tel.: 06209 808 11, Fax: 06209 808 49