Gemeinde Mörlenbach

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Mörlenbach ist bemüht, ihre Website www.moerlenbach.de in Übereinstimmung mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (HVBIT) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basieren, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (HVBIT) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), die auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basieren, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website www.moerlenbach.de mit ihren technischen Anforderungen orientiert (im Rahmen einer Selbstbewertung im Zeitraum vom 26.02.2021 bis 05.03.2021) sich an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549.

Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Mörlenbach
Rathausplatz 1
69509 Mörlenbach

E-Mail: info(@)moerlenbach.de
Telefon:  06209 808-0
Telefax: 06209 808-49

Link zum Kontaktformular

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT des Landes Hessen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Regierungspräsidium Gießen

Neue Bäue 2

35390 Gießen

Tel.: +49641 303-2901

Fax.: +49611 32764 4036

E-Mail: LBIT(@)rpgi.hessen.de

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für barrierefreie IT erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, erreichbar unter:  https://soziales.hessen.de/ueber-uns/landesbeauftragte-fuer-barrierefreie-it.

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