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Sommerzeit ist Wachstumszeit - Ordnungsamt erinnert: In den Straßenraum reichende Äste zurückzuschneiden

Der Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr bittet die Anlieger öffentlicher Wege und Plätze, die in den Straßenraum ragenden Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Überragende Äste führen oftmals zu einer Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer, aber auch zu Beschädigungen von Fahrzeugen.

Die Eigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Bei Unfällen in Folge überhängender Äste haftet der Grundstückseigentümer.

Ebenfalls müssen Anlieger dafür sorgen, dass im öffentlichen Straßenraum angebrachte Verkehrsschilder und auch Straßenschilder nicht zuwachsen. Die Schilder müssen freigeschnitten werden. So kann ein Straßenschild bei Notfällen lebenswichtig sein, damit Rettungsdienste die Hausanschrift finden können.

Auch werden die Anlieger auf ihre allgemeine Straßenreinigungspflicht hingewiesen. Hierzu gehört die Beseitigung von Abfällen, aber auch die Entfernung von  Unkraut, insbesondere auf den Gehwegen und in den Straßenrinnen.

 

Mörlenbach, 15.07.10

 

Gemeinde Mörlenbach

Der Gemeindevorstand

Lothar Knopf

Bürgermeister

 

 

20.07.10 13:49
Kategorie: Aktuelles, Amtliche Bekanntmachung, Gemeindeverwaltung

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