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Kindertageseinrichtungen

Das Thema Betreuung von Kindern ab einem Jahr gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Familien, insbesondere allein erziehende Väter und Mütter, benötigen für die Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Aufgaben eine umfassende Unterstützung.

Hierzu gehört die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für alle Altersgruppen. Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) sieht insbesondere die Entwicklung eines verlässlichen Betreuungsangebotes für Kinder ab zwei Jahren und im schulpflichtigen Alter vor.

Ab August 2013 soll nach dem Kinderförderungsgesetz (KfÖG) ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt werden.

Auch die Gemeinde Mörlenbach steht Veränderungen und Modifizierungen in ihren Einrichtungen für Kinder offen gegenüber und hat mit einem Konzept, welches ab dem Kindergartenjahr 2009 gilt den gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen und für die Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mörlenbach den erforderlichen Rahmen hierfür geschaffen.

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