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Beratung in Rentenangelegenheiten

Wenn Sie Renten- bzw. Versicherungsfragen haben, wenden Sie sich bitte bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Heppenheim.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich wegen Rentenauskünften und insbesondere Rentenanträgen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.

Auskunfts- und Beratungsstelle 

Wilhelmstraße 1
64646 Heppenheim
Tel.: 06252/9899900
Fax 06252/79531190

Mail: kundenservice-in-heppenheim@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

Montag: 8:00 – 16:00 Uhr
Dienstag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr

Bearbeitung von Rentenanträgen

Hierzu gehören die Prüfung der Antragsberechtigung und die Aufnahme der Anträge per EDV. Ebenso ist die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen, bzw. zu klären, wo noch fehlende Belege beschafft werden können. Auch die Prüfung der Vertrauensschutzregelungen gehören zu diesem Aufgabenbereich. Die Art der Antragstellung entscheidet letztendlich über den Verlauf und Erfolg der Anträge. Hinzu kommen noch die erforderlichen Anmeldungen zur Krankenversicherung für Rentner (KVdR) und bei freiwillig Versicherten die Anträge auf einen Beitragszuschuss zur KVdR. 

Für die Bearbeitung von Altersrenten gibt es verschiedene Fallgruppen, die jeweils gesondert zu beurteilen sind:

  • Regelaltersrente ab dem 65. Lebensjahr
  • Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr (stufenweise Anhebung ab dem Jahrgang 1940)
  • Altersrente für Schwerbehinderte oder Berufs- und Erwerbsunfähige (stufenweise Anhebung ab Jahrgang 1941)
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr.
  • Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr (stufenweise Anhebung ab dem Jahrgang 1937)
  • Berufs- und Erwerbsungfähigkeitsrente einschließlich der Einleitung der erforderlichen ärztlichen Untersuchungen
  • Hinterbliebenenrente für Witwe und Witwer, für frühere Ehefrauen, Geschiedenen Witwenrente, Waisenrente und Erziehungsrente
  • Umwandlung von Renten bei einem neu eingetretenen Versicherungsfall
  • Auslandsrenten, d.h. Bearbeitung von Anträgen mit Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Rentenanträge für Landwirte bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Rentenanträge sonstiger Zusatzversorgungskassen

Beratung und Auskunftserteilung

Hier bietet die Rentenstelle eine individuelle Beratung und Auskunftserteilung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung an die Versicherten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung. Nur eine fachkundliche und sachlich gute Beratung ist entscheidend für eine richtige Leistung aus der Rentenversicherung. Besonders die Änderungen im RRG 1992 und 1999 (Gesetze zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung) beinhalten eine Fülle von rentenrechtlichen Neuregelungen wie z. B. Anhebung der Altersgrenzen, Vertrauensschutzregelungen mit den entsprechenden Übergangsregelungen.

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