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Beglaubigung

Man unterscheidet zwischen der

Amtlichen Beglaubigung,
diese erfolgt mit dem im Gesetz vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerk und mit Siegel

und der

Einfachen Bestätigung,
diese gilt nicht als amtlich. Sie bestätigt lediglich die Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Original.

 

Durch die Gemeinde Mörlenbach dürfen folgende Dokumente amtlich beglaubigt werden:

  • Urschriften (Original), die von der Gemeinde Mörlenbach ausgestellt wurden
  • Urschriften (Original), die von einer Behörde ausgestellt wurden – dazu gehören auch Zeugnisse
  • Abschriften, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.


Nicht amtlich beglaubigt werden dürfen:

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- u. Sterbeurkunden) deutscher Standesämter
  • Testamente
  • Grundbuchunterlagen
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Gerichtsurteile

Gebühren

Kopien wurden vom Einwohnerservice getätigt je Urkunde 2,50 EUR
Kopien wurden selbst getätigt je Urkunde 5,00 EUR
jede weitere Seite 0,50 EUR

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