Man unterscheidet zwischen der
Amtlichen Beglaubigung,
diese erfolgt mit dem im Gesetz vorgeschriebenen Beglaubigungsvermerk und mit Siegel
und der
Einfachen Bestätigung,
diese gilt nicht als amtlich. Sie bestätigt lediglich die Übereinstimmung der Ablichtung mit dem Original.
Durch die Gemeinde Mörlenbach dürfen folgende Dokumente amtlich beglaubigt werden:
- Urschriften (Original), die von der Gemeinde Mörlenbach ausgestellt wurden
- Urschriften (Original), die von einer Behörde ausgestellt wurden – dazu gehören auch Zeugnisse
- Abschriften, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Nicht amtlich beglaubigt werden dürfen:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- u. Sterbeurkunden) deutscher Standesämter
- Testamente
- Grundbuchunterlagen
- Gerichtsbeschlüsse
- Gerichtsurteile
Gebühren
| Kopien wurden vom Einwohnerservice getätigt je Urkunde | 2,50 EUR |
| Kopien wurden selbst getätigt je Urkunde | 5,00 EUR |
| jede weitere Seite | 0,50 EUR |
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