Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Man unterscheidet zwischen einer Übernahme einer bestehenden Gaststätte und einer Neukonzession/Neuerrichtung einer Gaststätte.
Bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes, kann die Gaststättenbehörde eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zwingend erforderlich sind neben dem Antrag auf Gastsättenerlaubnis, die Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Pachtvertrages die nachfolgend aufgeführten Unterlagen:
- Polizeiliches Führungszeugnis – Belegart 0 -
- Gewerbezentralregisterauszug – Belegart 9 –
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes.
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis kann allerdings nur dann erteilt werden, wenn die Gaststätte unverändert vom Vorgänger übernommen wird und nicht länger als ein Jahr geschlossen war.
Eine vorläufige Erlaubnis kann bei einer Neukonzession/Neuerrichtung einer Gaststätte oder bei Übernahme einer Gaststätte, die länger als ein Jahr geschlossen war, nicht erteilt werden. Vor Erteilung der Konzession müssen sämtliche Unterlagen, Rückläufe sowie die Zustimmung des Bauordnungsamtes und der Lebensmittelüberwachung vorliegen.
Hinweis:
Keine Erlaubnis braucht, wer in seiner Gaststätte lediglich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen abgeben möchte.
Allerdings muss der Gaststättenbetrieb baurechtlich zulässig sein. Die genehmigte Nutzung kann beim Bauordnungsamt erfragt werden.
Gewerberechtlich muss der erlaubnisfreie Gaststättenbetrieb nach §14 Gewerbeordnung beim Gewerbeamt angezeigt werden (Gewerbeanmeldung).
Erforderliche Unterlagen für eine Neukonzession:
- Antrag auf Gaststättenkonzession,
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“, zu beantragen vom Antragssteller beim Bürgerbüro oder Ordnungsamt des Wohnsitzes,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9“, zu beantragen vom Antragssteller beim Bürgerbüro oder Ordnungsamt des Wohnsitzes,
- Kopie des Pachtvertrages über die Gaststättenräume oder bei Nutzung von eigenen Räumlichkeiten Grundbuchauszug,
- Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG,
(Anmeldung bei der IHK Karlsruhe)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamtes,
- Bei Neuerrichtung, Umbau oder Erweiterung ein Grundrissplan mit Maßangabe.
Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Reiner Helferich Geschäftsbereichsleiter |
Ordnung, Verkehr Raum 3, EG |
06209 808-50
06209 808-59
|
| Maritta Hilsheimer |
Ordnung, Verkehr Raum 3, EG |
06209 808-51
06209 808-59
|
| Sebastian Hien |
Ordnung, Verkehr Raum 3, EG |
06209 808-54
06209 808-59
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