A) örtliche Zuständigkeit
Die Ordnungspolizei Weschnitztal ist für die kommunalen Gebiete der Gemeinden Birkenau, Mörlenbach, Rimbach, Fürth und der Stadt Lindenfels mit allen Orts- und Stadtteilen zuständig.
Die Ordnungspolizeibeamten haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben die gleichen Befugnisse wie die Polizeibeamten des Landes Hessen.
B) sachliche Zuständigkeit
- Verkehrsüberwachung in allen Bereichen
z. B. Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und -Zulassungsordnung, Straßenverkehrgesetz, Fahrerlaubnisverordnung, Personenbeförderungsgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz und vieles mehr. - Verkehrssicherung
z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen, spontanen Einsatztagen, Beratung bei Verkehrslenkungsmaßnahmen u. v. m. - Schutz privater Rechte
z. B. Hilfe bei Auseinandersetzungen nach dem bürgerlichen Recht, Streitigkeiten u. v. m. - Anzeigenaufnahme
Entgegennahme von Strafanzeigen und Strafanträgen - soweit keine technische Spurensicherung erforderlich ist (Polizei Heppenheim/Bensheim)
Entgegennahme von Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit oder Weiterleitung an die zuständige Bußgeldbehörde
Entgegennahme von Schadensanzeigen im gesamten öffentlichen Bereich zur Weiterleitung und Behebung durch die zuständigen Dienststellen - Durchsetzung von Vollzugsmaßnahmen der kommunalen Ordnungsämter
z. B. Maßnahmen nach dem Versammlungsgesetz, Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz, Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung u. v. m. - Bußgeldbehörde
Die Ordnungspolizei Weschnitztal nimmt ebenfalls die Aufgabe der gemeinsamen Bußgeldbehörde der beteiligten Kommunen wahr. Im Straßenverkehr handelt es sich hierbei um gebührenpflichtige Verwarnungen, für Anzeigen nach Verkehrsrecht ist das Regierungspräsidium Kassel hessenweit zuständig. Alle anderen bußgeldbewährten Tatbestände, die im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegen, werden von der Ordnungspolizei zentral bearbeitet. - Gefahrgutüberwachung
Firmen, Wirtschaftsunternehmen, Handwerksbetriebe und sonstige Einrichtungen, die mit Gefahrgütern im Sinne des Gefahrgutgesetzes umgehen, sind an z. T. weltweit geltende Vorschriften gebunden. Da der unsachgemäße Umgang mit Gefahrgütern katastrophale Folgen nach sich ziehen kann, ist die Einhaltung der einschlägigen Gesetze beim Lagern, Verpacken, Verladen, Transport auf allen Transportwegen und Entladen peinlichst genau einzuhalten
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