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Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist das Vorliegen eines Wohnberech­tigungsscheines. Einen solchen erhält man auf Antrag, wenn eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

Das Antragsformular können Sie rechts herunterladen.

Ansprechpartner

Telefonverzeichnis
Name
Position
Abteilung
Raum
Telefon
Fax
E-Mail
Reiner Helferich
Geschäftsbereichsleiter
Ordnung, Verkehr
Raum 3, EG
06209 808-50
06209 808-59
Sebastian Hien

Ordnung, Verkehr
Raum 3, EG
06209 808-51
06209 808-59

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