Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist das Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheines. Einen solchen erhält man auf Antrag, wenn eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Nähere Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.
Das Antragsformular können Sie rechts herunterladen.
Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Reiner Helferich Geschäftsbereichsleiter |
Ordnung, Verkehr Raum 3, EG |
06209 808-50
06209 808-59
|
| Sebastian Hien |
Ordnung, Verkehr Raum 3, EG |
06209 808-51
06209 808-59
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