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Anmeldung der Eheschließung

Der standesamtlichen Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung (vormals: das Aufgebot) voraus.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Sind verschiedene Wohnsitze vorhanden, können Sie das Standesamt eines dieser Wohnsitze für Ihre Anmeldung der Eheschließung auswählen.

Für Ihre Eheschließung können Sie ein Standesamt auswählen. Dies ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Sie können auch in Mörlenbach heiraten, wenn Sie nicht in Mörlenbach wohnen bzw. gemeldet sind.

Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, wird dem Eheschließungsstandesamt die Unterlagen der Anmeldung zukommen lassen.

Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt die Standesbeamtin/der Standesbeamte verschiedene Unterlagen. Anhand dieser Urkunden und Dokumente werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen. Ihren Hochzeitstermin können Sie auch schon vorher beim Standesamt vormerken lassen.

Eine Übersicht zu den Hochzeitsterminen in Mörlenbach finden Sie hier.

Aus personenstandrechtlichen Gründen sind unterschiedliche Formalitäten zu erfüllen.

Daher empfehlen wir, ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Standesbeamtin/dem zuständigen Standesbeamten zu führen, um alle Fragen frühzeitig vor dem Hochzeitstermin zu klären – insbesondere welche Urkunden vorgelegt werden müssen.

An dieser Stelle erfolgt bewusst keine Auflistung der zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen. Dies ist von Ihrem Personenstand, ihrer Staatsangehörigkeit und unter anderem auch von der Frage abhängig, ob Sie Kinder haben.

Zur Anmeldung der Eheschließung müssen beide Verlobte persönlich erscheinen. Ist ein Partner verhindert, benötigt der andere Partner eine Vollmacht. Information zur Vollmacht erhalten Sie beim Standesamt.

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung der Eheschließung die Möglichkeit der Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

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