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An- Ab- Ummeldung (Wohnsitz)

Laut den Regelungen des Hessischen Meldegesetzes muss sich ein Wohnungsinhaber innerhalb einer Woche nach Einzug bzw. Wegzug an- ab oder ummelden.

Anmeldung

Bei einer Anmeldung ist folgendes zu beachten:

  • Persönliche Vorsprache
  • Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis ( Reisepass) vorlegen

Abmeldung

Eine Abmeldung ist lediglich erforderlich bei Umzug ins Ausland. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands bedarf es nur der Anmeldung am neuen Wohnsitz.

Bei einer Abmeldung ist folgendes zu beachten:

  • persönliche Vorsprache
  • Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis (Reisepass) vorlegen

Ummeldung

Bei einer Ummeldung ist folgendes zu beachten:

  • Persönliche Vorsprache
  • Personalausweis vorlegen

Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie innerhalb von Mörlenbach oder aus einer Stadt/Gemeinde des Kreises Bergstraße zugezogen sind.

Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle in Heppenheim. (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung „KFZ-Wesen“).

Weitere Informationen erhalten Sie beim Einwohnerservice der Gemeinde Mörlenbach

Gebühren

An- Ab- Umeldung gebührenfrei
Änderung KFZ-Schein 11,00 - 12,00 EUR

Ansprechpartner

Telefonverzeichnis
Name
Position
Abteilung
Raum
Telefon
Fax
E-Mail
Carmen Richter

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-33
06209 808-39
Nina Oberle

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-32
06209 808-39
Solveig Wagner-Wallewein

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-37
06209 808-39
Anette Klink

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-34
06209 808-39
Andrea Krinke

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-34
06209 808-39

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