Laut den Regelungen des Hessischen Meldegesetzes muss sich ein Wohnungsinhaber innerhalb einer Woche nach Einzug bzw. Wegzug an- ab oder ummelden.
Anmeldung
Bei einer Anmeldung ist folgendes zu beachten:
- Persönliche Vorsprache
- Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis ( Reisepass) vorlegen
Abmeldung
Eine Abmeldung ist lediglich erforderlich bei Umzug ins Ausland. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands bedarf es nur der Anmeldung am neuen Wohnsitz.
Bei einer Abmeldung ist folgendes zu beachten:
- persönliche Vorsprache
- Personalausweis oder anderen Identitätsnachweis (Reisepass) vorlegen
Ummeldung
Bei einer Ummeldung ist folgendes zu beachten:
- Persönliche Vorsprache
- Personalausweis vorlegen
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie innerhalb von Mörlenbach oder aus einer Stadt/Gemeinde des Kreises Bergstraße zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle in Heppenheim. (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung „KFZ-Wesen“).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Einwohnerservice der Gemeinde Mörlenbach
Gebühren
| An- Ab- Umeldung | gebührenfrei |
| Änderung KFZ-Schein | 11,00 - 12,00 EUR |
Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Carmen Richter |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-33
06209 808-39
|
| Nina Oberle |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-32
06209 808-39
|
| Solveig Wagner-Wallewein |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-37
06209 808-39
|
| Anette Klink |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
|
| Andrea Krinke |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
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