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Kindertageseinrichtungen

Krippenkinder beim Pfützenspringen

Das Thema Betreuung von Kindern ab einem Jahr gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Familien, insbesondere Alleinerziehende, benötigen für die Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Aufgaben eine umfassende Unterstützung.

Hierzu gehört die Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für alle Altersgruppen. Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) sieht insbesondere die Entwicklung eines verlässlichen Betreuungsangebotes für Kinder ab zwei Jahren und im schulpflichtigen Alter vor.

Ab August 2013 soll nach dem Kinderförderungsgesetz (KfÖG) ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für 35 % aller Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an, umgesetzt werden.

Die Gemeinde Mörlenbach hat mit der Schaffung von zwei Krippengruppen im Kinderhaus Tra-Um Schloss und mit einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Sterntaler den  gesetzlichen Vorgaben schon heute Rechnung getragen.

Die Betreuung der Schulkinder findet an der Grundschule  im Rahmen einer von der Gemeinde geförderten Schülerbetreuung statt und in Form einer Hortgruppe im Kinderhaus Tra-um Schloss. Insgesamt verfügt die Gemeinde Mörlenbach über 5 Kindertageseinrichtungen mit entsprechenden Betreuungsangeboten.

Krippenkinder: Ausruhen beim Waldtag

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