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Bundestagswahl

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle 4 Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern. Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt.

Der Deutsche Bundestag besteht im Regelfall aus 598 Abgeordneten. Davon werden 299 Abgeordnete in den Wahlkreisen direkt gewählt; die restlichen 299 Abgeordnete erhalten ihre Sitze über die Landeslisten der Parteien. Auf Grund von so genannten Überhangsmandaten sind in den im Jahr 2005 gewählten Bundestag jedoch 315 Abgeordnete über die Landeslisten, insgesamt also 614 Abgeordnete gewählt worden. Der Deutsche Bundestag wird laut Bundeswahlgesetz "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl" gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme - der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – verbunden werden.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sie sind auch dann wahlberechtigt, wenn sie ins Ausland verzogen sind; wohnen sie außerhalb Europas, verlieren sie ihr Wahlrecht, wenn seit ihrem Wegzug mehr als 25 Jahre vergangen sind. Das Mindestalter für die Wählbarkeit als Bundestagsabgeordneter beträgt ebenfalls 18 Jahre.

 
Die nächste Bundestagswahl findet am 27.09.2009 statt.

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