Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben.
Das Land Hessen ist in 55 Wahlkreise eingeteilt. Der Kreis Bergstraße ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt:
54 Bergstraße I (Biblis, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim)
55 Bergstraße II (Abtsteinach, Bensheim, Birkenau, Fürth, Gorxheimertal, Grasellebach, Hirschhorn, Lautertal, Lindenfels, Mörlenbach, Neckarsteinach, Rimbach, Wald-Michelbach, Zwingenberg).
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