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Kommunalwahl

Unter dem Sammelbegriff der Kommunalwahlen versteht man die auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen, die von den 426 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen wegen der von der Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
 
Zu den Kommunalwahlen zählen:

  • Wahl der Gemeindevertretungen – Gemeindewahl –
  • Wahl der Ortsbeiräte - Ortsbeiratswahl –
  • Wahl der Kreistage - Kreiswahl -
  • Wahl der Ausländerbeiräte - Ausländerbeiratswahl –
  • Wahl der Bürgermeister – Direktwahl -
  • Wahl der Landräte - Direktwahl –
  • Bürgerentscheid

Allgemeine Kommunalwahlen

Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet, die im ganzen Land am selben Tag zusammen durchgeführt werden. Die nächsten Kommunalwahlen finden im März 2016 statt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen - abhängig von der Zahl der Einwohner im Wahlgebiet - bei der Gemeindewahl 15 bis 93 Gemeindevertreter, bei der Ortsbeiratswahl drei bis 19 Ortsbeiratsmitglieder und 51 bis 93 Kreistagsabgeordnete bei der Kreiswahl.
Gewählt werden bei den allgemeinen Kommunalwahl der Gemeinde Mörlenbach:
bei der Gemeindevertretung 31 Gemeindevertreter
bei den Ortsteilen Mörlenbach-Mitte, Bonsweiher, Ober-Mumbach und Weiher 7 Ortsbeiratsmitglieder,
bei den Ortsteilen Vöckelsbach und Ober-Liebersbach 5 Ortsbeiratsmitglieder.

Bei der Wahl des Kreistages des Kreises Bergstraße werden 81 Abgeordnete gewählt.

Die letzte Kommunalwahl fand am 27.03.2011 statt.

Ergebnisse

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