Das Europäische Parlament setzt sich aus 788 Abgeordneten zusammen. 732 Abgeordnete sind im Jahr 2004 in den damals 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt worden. Seit 01.01.2007 gehören dem Parlament auch 18 Abgeordnete aus Bulgarien sowie 35 Abgeordnete aus Rumänien an. Die 53 neuen EU-Abgeordneten wurden von den jeweiligen nationalen Parlamenten nominiert, denen sie ebenfalls angehören. Wahlen zum Europaparlament finden in beiden Ländern voraussichtlich im Mai 2007 statt. Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest. Nach dem deutschen Europawahlgesetz können die Parteien entweder Landeslisten oder Bundeslisten aufstellen: Wahlkreise, in denen Abgeordnete direkt gewählt werden, gibt es nicht.
An der Europawahl in Deutschland können auch hier lebende Staatsangehörige aus den anderen Mitgliedstaaten der EU teilnehmen. Ebenso sind umgekehrt Deutsche in den anderen Mitgliedstaaten auch dort wahlberechtigt. Die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse werden zwischen den Mitgliedstaaten abgeglichen, so dass eine mehrfache Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen ist. An der deutschen Wahl zum Europäischen Parlament können sich darüber hinaus die sogenannten "Auslandsdeutschen" unter den gleichen Voraussetzungen beteiligen wie bei einer Bundestagswahl. Das Alter, mit dem man wählen kann und wahlberechtigt ist, beträgt 18 Jahre. Näheres zum Thema Wahlrecht und Wählbarkeit finden Sie in den §§ 6 bis 6 c des Europawahlgesetzes.
Bei der vorausgegangenen Europawahl im Jahr 2004 waren 99 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland zu wählen, davon sind drei Bewerber der CDU, zwei Bewerberinnen und Bewerber der SPD, und jeweils ein Bewerber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP mit Wohnsitz in Hessen ins Europäische Parlament gewählt worden.
Die nächste Wahl des Europäischen Parlaments findet im Sommer 2014 statt.
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