Die Gemeindevertretung bildet (Fach-) Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Gemeindevertreter die Vorarbeit für die Entscheidungen in der Gemeindevertretung leisten.
Die Anzahl der Ausschüsse und deren Zuständigkeiten legt die Gemeindevertretung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder den Ausschüssen angehören. Lediglich ein Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.
Die Ausschüsse spiegeln in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse in der Gemeindevertretung wieder, die Fraktionen sind dort im gleichen Stärkeverhältnis wie in der Gemeindevertretung vertreten. Es gibt einen Vorsitzenden und sowie zwei Stellvertreter. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Angelegenheiten.
Nach Behandlung der Tagesordnungspunkte, die in Form von Fraktions-Anträgen oder Beschlussvorlagen des Gemeindevorstandes eingebracht werden, erfolgt eine Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Entscheidungsempfehlung für die Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.
Die Gemeindevertretung kann aber auch bestimmte Aufgaben zur endgültigen Beschlussfassung an einen Ausschuss übertragen. Ausgenommen sind hiervon wichtige Angelegenheiten, z.B. Wahlen oder der Erlass von Satzungen.
Die Gemeindevertretung hat für die Wahlzeit 2006/2011 drei Ausschüsse mit jeweils 9 Mitgliedern gebildet:
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