Aufgaben des Ältestenrates
Der Ältestenrat berät über die inneren Angelegenheiten der Gemeindevertretung, insbesondere über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung und über die Klärung der Geschäftsordnung berührende Zweifelsfragen.
Er bereitet ggf. die Sitzungen der Gemeindevertretung vor und berät über die zweckmäßige Behandlung der Tagesordnungspunkte der Gemeindevertretung.
Weiterhin besteht z. B. die Möglichkeit, durch Informationsaustausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern des Gemeindevorstands kurzfristig Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu klären oder die anderen Fraktionen über Dringlichkeits- und Änderungsanträge zur Sitzung der Gemeindevertretung zu informieren
Sitzungstermine
Siehe Sitzungsplan
Mitglieder
Dem Ältestenrat gehören der Vorsitzende der Gemeindevertretung sowie seine Stellvertreter und je ein weiteres Mitglied der in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen an.
Der Bürgermeister nimmt ebenfalls an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet die Sitzungen.
nach oben ::






