Die Gemeindevertretung ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Gemeinde Mörlenbach. Abhängig von der Einwohnerzahl besteht sie derzeit aus 31 Mitgliedern, den Gemeindevertretern, die ehrenamtlich tätig sind.
Bei den Kommunalwahlen werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Gemeindevertretung hat eine Reihe von Aufgaben. Hierzu gehören u.a.
- Wahl des Gemeindevorstandes - mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in -
- Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Gemeindevorstandes
- Aufstellung des Haushaltsplanes
- Grundsätzliche Festlegungen zur Gemeindeentwicklungs- und Bauleitplanung
- Beschlüsse zum Ortsrecht, zu Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und zu Gebührenordnungen
- Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen.
Die ca. 10 Sitzungen im Jahr sind öffentlich und werden vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung geleitet.
Die Gemeindevertretung kontrolliert die politische Führung der Verwaltung, den Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand braucht für jedes wichtige Projekt die Genehmigung der Gemeindevertretung. Über eine schriftliche Vorlage, in der das Projekt mit Fakten, Gründen und Kosten beschrieben ist, unterrichtet er die Gemeindevertretung und beantragt den Auftrag zur Durchführung der Maßnahme. Diese Vorlagen werden zunächst in den einzelnen Ausschüssen beraten.
Die Gemeindevertreter können jedes von ihnen gewünschte kommunale Thema aufgreifen. Eine Form ist der Antrag, einen Beschluss zu fassen. Findet der Antrag in der Gemeindevertretung eine Mehrheit, so ist er als Auftrag für den Gemeindevorstand bindend. Eine andere Form der parlamentarischen Initiative ist die Anfrage. Sie wird von den Gemeindevertretern oder Fraktionen über den Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand gerichtet. Er muss zu dieser Frage Stellung nehmen.
Sitzungsort: Bürgerhaus Mörlenbach,
großer Saal
Sitzungsbeginn: 20.00 Uhr
nach oben ::





