Der Gemeindevorstand ist die "Regierung", die Gemeindevertretung das "Parlament" der Gemeinde Mörlenbach.
Als Verwaltungs- und "ausführendes Organ" erledigt der Gemeindevorstand nach § 66 der Hessischen Gemeindeordnung die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Gemeindeverwaltung mit ihren Geschäftsbereichen unterstützt.
An der Spitze des Gemeindevorstandes steht der Bürgermeister. Er wird von den Mörlenbacher Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre direkt gewählt.
Alle Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für fünf Jahre (=Wahlperiode der Gemeindevertretung) gewählt.
Gemeindevorstandsmitglieder können nicht zugleich Gemeindevertreter sein und umgekehrt ebenfalls nicht.
Als Kollegialorgan fasst der Gemeindevorstand die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Er tagt in der Regel vierzehntägig dienstags im Sitzungssaal des Rathauses.
Der Gemeindevorstand nimmt an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil, haben hier aber kein Stimmrecht. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch den Bürgermeister vertreten. Der Bürgermeister - als Sprecher des Gemeindevorstandes - hat in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, darf sich jedoch nicht an den Abstimmungen beteiligen.
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