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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen (z.B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen)

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt man als selbständige/r Gewerbetreibende/r für bestimmte behördliche Zwecke. Sie wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.

Der Antrag für nichteingetragene Einzelunternehmen ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen, in dem in der Regel auch der Gewerbesitz ist. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) und juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist der Antrag am Firmensitz zu stellen.

Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Man unterscheidet verschiedene Belegarten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:

  • Belegart 1- wenn der Auszug aus dem Gewerbezentralregister an den Wohnort gesendet werden soll.
  • Belegart 9- wenn der Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an eine Behörde. Dazu ist die genaue Adressangabe nötig.

Gebühren

Gewerbezentralregisterauskunft 13,00 EUR

Ansprechpartner

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Solveig Wagner-Wallewein

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Raum 1, EG
06209 808-37
06209 808-39
Anette Klink

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-34
06209 808-39
Andrea Krinke

Einwohnerservice
Raum 1, EG
06209 808-34
06209 808-39

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