Das sollten Sie wissen:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Personalausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnerservice stehen Ihnen bei der Erstausstellung, Neuausstellung, ggf. Verlust sowie allen weiteren Fragen rund um das Thema Pässe und Ausweise gerne zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen zur Ausstellung eines
Personalausweises
- Bisheriger Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass
- Ein Passbild nach den neuesten biometrischen Richtlinien
- Persönliches Erscheinen

Reisepasses
- Bisheriger Reisepass
- Ein Passbild nach den neuesten biometrischen Richtlinien
(Fotograf hat die entsprechenden Schablonen) - Persönliches Erscheinen
Kinderreisepasses

- Den alten Kinderausweis
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
(Fotograf hat die entsprechenden Schablonen) - Kinder müssen zur Ausstellung des Kinderreisepasses mitkommen. Ab dem 10. Lebensjahr muss eine eigenhändige Unterschrift vollzogen werden.
- Augenfarbe und Größe des Kindes muss angegeben werden
- Bei Kindern, deren Eltern verheiratet sind, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Sind die Eltern geschieden, genügt grundsätzlich die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils. Bitte informieren Sie sich dazu immer vorab bei den Kolleginnen des Einwohnerservice.
- Persönliches Erscheinen beider Elternteile. Falls ein Elternteil verhindert ist, sollte eine Zustimmungserklärung des verhinderten Elternteils vorliegen.
(Formulare hier auf der rechten Seite oder bei uns erhältlich)
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertigesamt.de) erhalten Sie Informationen, für welche Länder zur Einreise die Vorlage einen Reisepasses erforderlich ist.
Da die Ausstellung der Personalausweise und Reisepässe durch die Bundesdruckerei je nach Reisesaison 2-3 Wochen dauern kann, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Ausweis bzw. Pass rechtzeitig beantragen.
Der neue Personalausweis
Ausführliche Informationen über den neuen Ausweis erhalten Sie unter:
www.personalausweisportal.de oder im Geschäftsbereich Einwohnerservice.
Öffnungszeiten Einwohnerservice:
Mo., Di., Do., Fr.: 7:30 – 12:30 Uhr
Di. und Do.:13:30 – 18:30 Uhr.
Darüber hinaus sind, nach telefonischer Vereinbarung, Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Gebühren
| Personalausweis (unter 24 Jahren) | 22,80 EUR |
| Personalausweis (über 24 Jahren) | 28,80 EUR |
| Reisepass (unter 24 Jahren) | 37,50 EUR |
| Reisepass (über 24 Jahren) | 59,00 EUR |
| Kinderreisepass | 13,00 EUR |
Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Solveig Wagner-Wallewein |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-37
06209 808-39
|
| Carmen Richter |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-33
06209 808-39
|
| Anette Klink |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
|
| Andrea Krinke |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
|
| Nina Oberle |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-32
06209 808-39
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