Achtung: Wichtige Änderung im Lohnsteuerrecht
A C H T U N G:
Seit 01. Januar 2011 ist der ausschließliche
Ansprechpartner das Finanzamt Fürth
Tel. 06253/206-0
Öffnungszeiten: Mo/Di/Do 8.00 – 12.00 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr
Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:
Lohnsteuerjahresausgleich
Folgende Formulare erhalten Sie beim Einwohnerservice:
- Einkommenssteuererklärung
- vereinfachte Einkommenssteuererklärung
- Anlage Kind
- Anlage N
- Anlage Versorgungsaufwand
Weitere Formulare bekommen Sie beim Finanzamt Fürth (Erbacher Str. 23, 64658 Fürth) oder unter www.elster.de
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