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Lohnsteuerrecht

Achtung: Wichtige Änderung im Lohnsteuerrecht

A C H T U N G:

Seit  01. Januar 2011 ist der ausschließliche

Ansprechpartner das Finanzamt Fürth

Tel. 06253/206-0

Öffnungszeiten: Mo/Di/Do  8.00 – 12.00 Uhr

                              Do       14.00  -  18.00 Uhr     

 

Papier war gestern. Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:

 

www.elster.de

www.finanzamt-bensheim.de

 

Lohnsteuerjahresausgleich

Folgende Formulare erhalten Sie beim Einwohnerservice:

  • Einkommenssteuererklärung
  • vereinfachte Einkommenssteuererklärung
  • Anlage Kind
  • Anlage N
  • Anlage Versorgungsaufwand

Weitere Formulare bekommen Sie beim Finanzamt Fürth (Erbacher Str. 23, 64658 Fürth) oder unter www.elster.de

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