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Führungszeugnisse

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu einer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten.

Das Bundeszentralregister enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss man das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Man unterscheidet verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N- wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z.B. Einstellung bei einem Arbeitgeber)
  • Belegart O- wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Dazu ist die genaue Adressangabe bei der Beantragung erforderlich.

Gebühren

Führungszeugnis 13,00 EUR

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