Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu einer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten.
Das Bundeszentralregister enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muss man das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Man unterscheidet verschiedene Belegarten von Führungszeugnissen:
- Belegart N- wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z.B. Einstellung bei einem Arbeitgeber)
- Belegart O- wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Dazu ist die genaue Adressangabe bei der Beantragung erforderlich.
Gebühren
| Führungszeugnis | 13,00 EUR |
Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Carmen Richter |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-33
06209 808-39
|
| Nina Oberle |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-32
06209 808-39
|
| Solveig Wagner-Wallewein |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-37
06209 808-39
|
| Anette Klink |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
|
| Andrea Krinke |
Einwohnerservice Raum 1, EG |
06209 808-34
06209 808-39
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