Was ist zu beachten bei einem Trauerfall?
Bei einem Sterbefall tritt eine Vielzahl von Problemen auf, die von den Angehörigen zu bewältigen sind. Verständlicherweise spricht man über dieses Thema nicht gerne, da der Sterbefall eines geliebten Menschen ohnehin Trauer, Aufregung und Hilflosigkeit hervorruft. Man möchte den letzten Gang des Verstorbenen so würdevoll und schön gestalten, wie es möglich ist. Folgende Informationen sollen Ihnen dabei behilflich sein:
Wenn sie einen Sterbefall in ihrer Familien haben, dann sollten sie unverzüglich ihren Hausarzt, einen Arzt ihrer Wahl oder den ärztlichen Notfalldienst verständigen. Der Arzt muss den Tod und die Todesursache feststellen. Er stellt den Leichenschauschein aus. Dann können sie ein Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens verständigen.
Anmeldung eines Sterbefalls
Meist erledigen private Bestattungsunternehmen alle für die Beisetzung notwendigen Schritte. Sie beraten über die Ausführung der Bestattung und sind Bindeglied zwischen den Angehörigen und dem kommunalen Friedhofsträger sowie dem Standesamt.
Sterbefallbeurkundung beim Standesamt Mörlenbach
Der Sterbefall muss beim Standesamt am Sterbeort beurkundet werden. In der Regel wird die Beurkundung durch das beauftragte Bestattungsunternehmen veranlasst.
Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Leichenschauschein, der vom Arzt ausgestellt wird.
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Heiratsregisters
(bei Verstorbenen, die zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden sind) - Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Scheidungsurteil (bei Verstorbenen, die geschieden waren)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
Bestattung
WICHTIG: Grundlage jeder Bestattung in Mörlenbach ist der Bestattungsauftrag (siehe 'Dokumente' in der rechten Spalte dieser Seite), der von den Angehörigen zu unterschreiben ist.
Bei beabsichtigter Feuerbestattung sollte beachtet werden, dass bereits zu Lebzeiten eine entsprechende schriftliche Willenserklärung abgegeben wird. Eine Vorlage finden Sie hier. Liegt eine solche nach Eintritt des Sterbefalles nicht vor, so steht den Angehörigen das Recht zu, die Art der Bestattung zu bestimmen.
Die Satzung der Gemeinde Mörlenbach über die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie weitere Informationen erhalten Sie durch die Dokumente rechts auf dieser Seite.
Urnenweg auf dem Friedhof Mörlenbach
Die besonderen, pflegefreien Urnengrabstätten
Mit dem Urnenweg wurde eine Grabart geschaffen, die sich praktischen Erfordernissen der Grabpflege anpasst und sich dennoch an den Bedürfnissen der trauernden Angehörigen orientiert. Diese Grabart ist pflegefrei für die Angehörigen gestaltet worden und dennoch ein Ort des individuellen und persönlichen Gedenkens.
Mittelpunkt der Anlage ist ein geschlungener, von Pflastersteinen gesäumter Weg.
Auf jeder Grabstätte wird seitens der Gemeinde als Grabmal eine Stele aus massivem, hellgrauen Granit errichtet.
Die Beschriftung der Stele erfolgt individuell durch den Grabinhaber. Die Bepflanzung und Pflege der gesamten Anlage - auch der Grabflächen - erfolgt durch die Gemeinde.
Die Bepflanzung der Grabfläche durch den Nutzungsberechtigten ist nicht vorgesehen. Blumensträuße, ähnliche Gebinde sowie Grablichter können gern aufgestellt werden.
Bei der Gestaltung der Anlage ist der Bezug zur heimischen Region maßgebend. Im Vordergrund steht die Philosophie, dass der Verstorbene diesem Stück Erde anvertraut wird, das vom Landschaftsbild des Odenwaldes geprägt ist.
Die Gebühr in Höhe von 1.420 EUR umfasst das Nutzungsrecht an der Grabstätte für 25 Jahre, das Grabmal einschließlich der Grabpflege für 25 Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Ihre Ansprechpartner
| Name Position | Abteilung Raum | Telefon Fax |
|---|---|---|
| Andrea Zeltner |
Einwohnerservice Raum 2, EG |
06209 808-31
06209 808-39
|
| Stefanie Dreißigacker Geschäftsbereichsleiterin |
Einwohnerservice Raum 2, EG |
06209 808-30
06209 808-39
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